Rechtsanwalts- & Notarbüro
Müllerhöltgen | Pogadetz | Heinemann
Das Team der Kanzlei Müllerhöltgen / Pogadetz / Heinemann ist für Sie da.
IN ALLEN BEREICHEN:
anwaltlicher Beratung und Vertretung
notarieller Tätigkeiten (Beurkundungen, Beglaubigungen u.a.)
der Durchführung von Mediationen.
Insbesondere sind wir in den folgenden Rechtsgebieten tätig:
Arbeitsrecht
Erbrecht
Familienrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Sozialrecht
Verkehrsrecht
Seit über 50 Jahren steht unsere Kanzlei für Kompetenz und Vertrauen im Bereich anwaltlicher Beratung und Vertretung von Privatpersonen und Unternehmen in allen juristischen Fragen.
Gegründet hat unsere Kanzlei am 1. Februar 1962 Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Günter Müllerhöltgen, der selbst bis ins Jahr 2017 unseren Mandanten beratend zur Seite stand.
Es sind für Sie heute als Anwälte tätig:
ANNEGRET HEINEMANN
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht
THOMAS POGADETZ
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wie läuft eine Zusammenarbeit ab?
Nach telefonischer Terminvereinbarung klären wir Ihr Anliegen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Wir erarbeiten die beste Lösung für Ihr rechtliches Problem und besprechen gemeinsam die Vorgehensweise bis hin zur gerichtlichen Klärung.
Bieten Sie auch Beratung in anderen Rechtsgebiete an?
Im Laufe unserer langjährigen anwaltlichen Tätigkeit sind wir mit vielen rechtlichen Problemen konfrontiert worden und haben diese im Sinne unserer Mandanten gelöst.
Auch außerhalb unserer Spezialisierungen sind wir deshalb gerne bereit, ihr rechtliches Anliegen zu prüfen und Sie bestmöglichst zu vertreten.
Wozu braucht man einen Notar?
Der Notar nimmt Beurkundungen und Beglaubigungen von verschiedenen Rechtsgeschäften, Tatsachen und Unterschriften vor. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben.
Was ist eine Mediation?
Eine Mediation ist die Möglichkeit, eine Streitigkeit in einem direkten Gespräch der Beteiligten unter Anleitung der Mediatorin zu klären. Häufig können hier –unkomplizierter und schneller als im gerichtlichen Verfahren – gemeinsame Lösungen erarbeitet werden.
Was kostet die Zusammenarbeit?
Unsere Vergütung berechnet sich nach den vorgegebenen Gebührenvorschriften für Rechtsanwälte und Notare. Gerne klären wir Sie in einem ersten Gespräch auch über die anfallenden Kosten auf.